Heizkostenberechnung

Kurzerläuterung

Die an den Heizkörpern montierten HKVE messen mit ihren Zähleinheiten den relativen Verbrauch.
Aus den Abrechnungen für Gas und Strom und Schornsteinfeger usw. ergibt sich der absolute bzw. tatsächliche Verbrauch.
Der tatsächliche Verbrauch wird durch die Summe aller Zähleinheiten geteilt. So ergibt sich ein rechnerischer Verbrauch pro einzelner Zähleinheit. Nun werden die Zähleinheiten eines jeden Heizkörpers mit diesem rechnerischen Verbrauch multipliziert, so dass sich die Kosten pro Heizkörper ergeben.
Ich versuche es an einem Beispiel zu verdeutlichen: wir haben zwei Wohnungen A und B. Wohnung A hat drei Heizkörper, Wohnung B hat zwei Heizkörper. Die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch sind 1000 €. Die Heizkörper weisen folgende Zähleinheiten auf:
A1: 30
A2: 70
A3: 200
B1: 10
B2: 90
Die Summe der Zähleinheiten aller Heizkörper beträgt somit 400. Wird der Verbrauch von 1000 € durch 400 teilt, ergeben sich pro Zähleinheit 2,50 €. Daraus ergibt sich die Berechnung pro Heizkörper:
A1: 75 €
A2: 175 €
A3: 500 €
B1: 25 €
B2: 225 €
Normalerweise werden für die Zähleinheiten Jahresverbräuche zugrunde gelegt, mithin die Differenz aus aktuellem Zählerwert abzüglich dem Zählerwert des Vorjahres. Wurde, wie von Thermomess versehentlich in der ersten Berechnung gemacht, der absolute Zählerstand verwendet, führt dies nur zu merklichen Abweichungen, wenn ein Heizkörper sein Heizverhalten deutlich geändert hat. Wären alle Heizkörper über zwei Jahre identisch betrieben worden, würden sich die Zähleinheiten einfach verdoppeln. Damit wäre der Preis pro Zähleinheit die Hälfte. Die Summe pro Heizkörper bleibt identisch.

ausführliche Erläuterung (Thermomess)

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